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VwGH 24. 10. 1994, 94/10/0144 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 1996/1105ZfV 1996, 436

§ 6 Abs 1 lit b Oö NSchG 1982 (Landschaftsschutz, sonstige Flüsse und Bäche und ein daran anschließender 50 m breiter Geländestreifen; „Bach“, Begriff)

§ 6 Abs 2 Oö NSchG 1982 (Verbot störender Eingriffe in das Landschaftsbild; Hundezwinger)

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