Art 131 Abs 2 B-VG (Amtsbeschwerde vor VwGH gegen Bescheide)
Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde, Verletzung der Entscheidungspflicht; Legitimation dessen, der im VerwVerf als Partei zur Geltendmachung der Entscheidungspflicht berechtigt war; Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung vorausgesetzt)