§ 45 Abs 1 Sbg NSchG 1993 (Wiederherstellungsauftrag; kein Ermessen; Bewilligungsfähigkeit und anhängiges Bewilligungsverfahren unmaßgeblich; „angemessene“ Erfüllungsfrist, dabei keine Bedachtnahme auf Dauer eines nachträglichen Bewilligungsverfahrens)
VwGH 24.10.1994, 94/10/0098