§ 3 Abs 3 Sbg NSchG 1993 (Vorrang des öff Interesses am Naturschutz; außer bei Maßnahmen, die nachweislich unmittelbar bes wichtigen öff Interessen dienen, Interessenabwägung im Einzelfall; Erweiterung einer Tennisanlage im Landschaftsschutzgebiet)
VwGH 18.04.1994 93/10/0079 (Amtsbeschwerde)