§ 39 Abs 1 Oö NSchG 1982 (Auftrag zur Herstellung des bescheidmäßigen Zustandes; Nichteinhaltung einer Auflage, Begriff, genehmigungswidrige Projektausführung; „kann“ hier kein Ermessen; Campingplatz und -gebäude)
§ 39 Abs 4 Oö NSchG 1982 (Ebenso: bei widerrechtl Eingriffen in das Landschaftsbild)