§ 36 a Abs 1 Z 2 WehrG 1990 (Befreiung von der Präsenzdienstpflicht; besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen; Unabkömmlichkeit des Antragstellers im landwirtschaftlichen Betrieb seiner Mutter; Zusammenwirken aller übrigen Familienmitglieder)
VwGH 17.01.1995, 94/11/0312