§ 8 lit f LMG (Falschbezeichnung, zur Irreführung geeignete Angaben über nach der Verkehrsauffassung wesentliche Umstände oder verbotene gesundheitsbezogene Angaben)
§ 9 Abs 1 LMG (Verbot gesundheitsbezogener Angaben)
§ 9 Abs 1 lit a LMG (Bezugnahme ua auf Verhütung, Linderung oder Heilung von Krankheiten oder auf physiologische oder pharmakologische Wirkungen, Erwecken des Eindruckes einer solchen Wirkung)