§ 7 Abs 2 Z 1 bis 3 Nö LuftreinhalteG (Ölfeuerungsanlage, Betrieb; Verwendung raucharmer Brennstoffe)
§ 10 Abs 4 Nö LuftreinhalteG (nicht dem Gesetz entsprechende Anlage; geeignete Vorschreibungen; Auftrag zur Verwendung raucharmer Brennstoffe)
§ 112 Abs 2 Nö BauO (Baugebrechen, Behebungsauftrag; Auftrag bezüglich Feuerungsanlage)