§ 30 DMG (Düngemittel, im Düngemittelregister eingetragene; Entrichtung einer Gebühr für ein Jahr im voraus)
Art 140 Abs 7 B-VG (Aufhebung eines Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit, Weiteranwendung des Gesetzes auf vor der Aufhebung verwirklichte Tatbestände)