§ 50 Abs 2 LMG (Bewilligung als Gutachter nach dem LMG)
§ 3 Abs 1 LebensmittelgutachterV (Nachweis der praktischen Ausbildung durch eine nach dem Diplomgrad absolvierte praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Lebensmitteluntersuchung an best Einrichtungen)