§ 46 Abs 1 GewO (Weitere Betriebsstätten, Verlegung des Betriebes, Gewerbeausübung außerhalb des Standortes der Gewerbeberechtigung oder einer weiteren Betriebsstätte)
§ 46 Abs 1 GewO (Weitere Betriebsstätten, Verlegung des Betriebes, Gewerbeausübung außerhalb des Standortes der Gewerbeberechtigung oder einer weiteren Betriebsstätte)