§ 1 Abs 2 GewO idF vor Nov 1992 (Geltungsbereich, gewerbsmäßige Ausübung, Ertragsabsicht auch wenn nicht Erzielung unmittelbaren Ertrages; Betreiber einer Schottergrube, Material aus Steinbruch, Verwendung in Schottergrube)
§ 366 Abs 1 Z 3 GewO idF vor Nov 1992 (Genehmigungspflichtige Betriebsanlage, Betreiben ohne Genehmigung)