§ 348 Abs 1 GewO (Feststellungsverfahren der Oberbehörde über die An-wendbarkeit der gewerberechtlichen Vorschriften und über den aufrechten Bestand von Gewerbeberechtigungen; Verwaltungsstrafverfahren, Zweifel bei Unterstellung einer Tätigkeit unter GewO; rechtskräftige Entscheidung des BMwA, Aufhebung durch VwGH, ex-tunc-Wirkung, Entziehung der Rechtsgrundlage für Verwaltungsstrafverfahren)