§ 5 Abs 1 AufG (10 m2 Nutzfläche - unzureichende Begründung)
VwGH 17.05.1995, 95/21/0089
Gem § 5 Abs 1 AufG darf eine Bewilligung Fremden nicht erteilt werden, bei denen ein Sichtvermerkversagungsgrund (§ 10 Abs 1 FrG) vorliegt, insb aber, wenn deren Lebensunterhalt oder eine für Inländer ortsübl Unterkunft in Österr für die Geltungsdauer der Bewilligung nicht gesichert ist.