§ 36 Abs 2 FrG (Abschiebung, Aufschub, „Auflage“ Ausreise in die Wege zu leiten, bloße Anordnung einer mit Bescheidspruch bereits ausgesprochenen Verpflichtung)
VwGH 01.12.1994, 94/18/0858
Mit B der ErstBeh wurde gem § 36 Abs 2 des FrG die Abschiebung bis zum 25. 8. 1994 mit der Auflage, die Ausreise aus Österr innerhalb dieser Frist in die Wege zu leiten, aufgeschoben.