§ 17 Abs 1 FrG (Ausweisung, kein rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet, illegale Einreise, vorläufige Aufenthaltsberechtigung infolge zu Unrecht gestellten Asylantrages, Schutz und Aufrechterhaltung öffentlicher Interessen auf dem Gebiet des Fremdenwesens)
VwGH 01.12.1994, 94/18/0832