§ 62 Abs 4 AVG (Bescheid, Berichtigung, auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit, Offenkundigkeit; automationsunterstützt ausgefertigter Bescheid, keine inhaltliche Änderung durch Nov BGBl 199/1982 )
VwGH 25.01.1995, 94/12/0263
An diesem rechtl Gehalt des § 62 Abs 4 AVG hat sich durch die Aufnahme der Möglichkeit von Berichtigungen aufgrund techn mangelhaften Betriebes einer automationsuntertützten Datenverarbeitungsanlage mit der AVG-Nov 1982, BGBl Nr 199, nichts geändert. Der § 62 Abs 4 AVG ist also nicht in dem vom Bf angesprochenen engen Sinne zu verstehen, dass bei automationsunterstützt ausgefertigten Ben eine Berichtigung nur mehr iZm allfälligen techn Mängeln des Betriebes einer solchen Anlage erfolgen dürfte. Abw.