§ 6 Abs 1 AVG (Zuständigkeit; Weiterleitung eines Anbringens an die zuständige Stelle)
§ 73 Abs 2 AVG (Entscheidungspflicht, Devolutionsantrag; Parteistellung keine, Wahrnehmung von subjektiven öffentlichen Rechten Dritter; Zuständigkeit, Einbringung unmittelbar bei sachlich in Betracht kommender Oberbehörde, lex specialis zu § 6 Abs 1 AVG )