§ 10 Abs 1 AVG (Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Berufung auf die Vollmacht; Wirkung für das weitere Verfahren; Einbringung eines Antrags durch einen Vertreter, Einbringung eines Devolutionsantrags durch anderen Vertreter unter Berufung auf § 10; Zustellung an den zweiten Vertreter)