§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis keines; mündlich verkündeter Bescheid, Rechtsirrtum über Fristbeginn)
§ 44a VStG (Spruch, Tatanlastung; Verweis auf den Inhalt der Aufforderung zur Rechtfertigung in der Niederschrift über Bescheidverkündung)