§ 58 Abs 1 AVG (Bescheid, Inhalt und Form; normative Erledigung, Bescheidwille, keiner; Abgrenzung zur Mitteilung; Beantwortung einer Anfrage eines Bauwerbers nach Abschluss seines Bauverfahrens hinsichtlich der Praxis in der Gemeinde)
VwGH 15.12.1994, 93/06/0187