§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung; Behauptung des Grundes und Bescheinigungsmittel schon innerhalb Wiedereinsetzungsfrist, im Antrag; Behauptung der Verlässlichkeit der Kanzleikraft eines RA)
VwGH 24.02.1994, 92/10/0392
Die Zulässigkeit der WE ist nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des WE-Werbers innerhalb der WE-Frist (VwGH 11.05.1987, 87/10/0049) gesteckt ist. Der behauptete WE-Grund muss daher bereits im A auf WE glaubhaft gemacht und es müssen bereits im A taugl Bescheinigungsmittel beigebracht werden (VwGH 07.08.1992, 92/14/0058). Ausführungen darüber, dass die Kanzleiangestellte bisher durchaus verlässl gearbeitet hat, waren im WE-Antrag nicht enthalten. Die Rechtsansicht, die Beschäftigung in der Kanzlei eines RA bringe an sich schon die Verlässlichkeit mit sich, kann nicht geteilt werden (VwGH 23.01.1978, 1895/77). Abw.