§ 51 Abs 7 VStG (Berufung, Entscheidungsfrist; mündliche Verhandlung, Zustellung des Berufungsbescheides an Erstbehörde wahrt die Entscheidungsfrist)
VwGH 27.01.1995, 94/02/0427
Der Bf erachtet sich in seinem Recht auf Einstellung des Verf gem § 51 Abs 7 VStG verletzt und bringt vor, anlässlich der mündl Verh sei eine Beweisaufnahme durchgeführt, die E jedoch anlässl dieser Verh nicht erlassen worden.