§ 51c VStG (Zusammensetzung der UVS; keine Verschiebung der Zuständigkeit der Kammer bei Aufteilung einer Gesamtstrafe)
§ 66 Abs 4 AVG (Berufungsentscheidung; Aufteilung einer Gesamtstrafe; kein Verstoß gegen Verbot der reformatio in peius, wenn Summe der Strafen die Höhe der Gesamtstrafe nicht übersteigt