§ 51e VStG (mündl Berufungsverhandlung in Verwaltungsstrafsachen; bei Unterbleiben Verfahrensmangel, dessen Relevanz vor VwGH behauptet werden muss)
- („Verwaltungsstrafsachen“, umfasst auch verfahrensrechtl Entscheidungen)
VwGH 24.02.1994, 92/10/0392