§ 42 Abs 2 VwGG (Beschwerde, Aufhebung des Bescheids wegen Verletzung von Rechten, keine; baupolizeilicher Auftrag, aufhebender Vorstellungsbescheid wegen gesetzwidriger Leistungsfrist; grundsätzliche Bejahung der Zulässigkeit des Abtragungsauftrages kein tragender Aufhebungsgrund)