§ 46 Abs 3 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Angaben zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit)
VwGH 01.12.1994, 94/18/0732, 0733
Nach stRsp des VwGH hat ein A auf Bew der WE in den vorigen Stand auch Angaben zu enthalten, die die Beurteilung der Rechtzeitigkeit der AStellung gem § 46 Abs 3 erster Satz VwGG ermöglichen. Das Fehlen dieser Angaben nimmt dem WE-Begehren den Charakter eines dem G entspr WE-A. Dabei handelt es sich um einen keiner Verbesserung zugängl inhaltl Mangel, weshalb ein solcher A zurückzuweisen ist (VwGH Beschl 08.07.1980, Slg 10.205).