§ 33 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Klaglosstellung; Einstellung nach Einvernahme des Bf)
VwGH 21.02.1994, 92/10/0113
Die in § 33 Abs 1 VwGG vorgeschriebene Einvernahme des Bf zur Frage der Klaglosstellung ist entbehrlich, wenn der Bf den nachgeholten B selbst vorlegt und ausführt, warum er nicht klaglos gestellt sei.