§ 33 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Gegenstandslosigkeit durch Wegfall der Beschwer, Einstellung in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 ; sitzengebliebener Schüler hat inzwischen bereits wiederholt, ist aufgestiegen und hat maturiert)
§ 56 zweiter Satz VwGG (Kostenersatz, im Fall formeller Klaglosstellung)