§ 9 Abs 5 AlVG (Arbeitswilligkeit, Zumutbarkeit der Beschäftigung, auch bei bereits abgeschlossener Einstellungsvereinbarung; verfassungsrechtlich unbedenklich)
VwGH 20.12.1994, 94/08/0156
§ 9 Abs 5 AlVG erklärt selbst bei gegebener Einstellungsvereinbarung iSd Best eine vom ArbAmt vermittelte Beschäftigung als zumutbar. Zumutbar ist demnach nicht nur eine Beschäftigung zw dem Ende der vorangegangenen Beschäftigung und dem Beginn der zukünftigen Beschäftigung, sondern auch eine als Dauerstellung angebotene.