§ 502 Abs 6 ASVG (Begünstigung nach Abs 1 auch für Personen, die aus Gründen, auf die der Betreffende keinen Einfluss hatte, keine Vorversicherungszeiten zurückgelegt haben; Pflicht der Behörde, Gründe zu ermitteln)
§ 228 Abs 1 Z 3 ASVG (Ersatzzeiten, Besuch einer inländischen Schule; Teilberücksichtigung von Ersatzzeiten ausgeschlossen)