§ 9 Abs 5 AlVG (Wiedereinstellungszusage, nur rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen früherem Arbeitgeber und Arbeitslosen)
§ 10 Abs 1 AlVG (Arbeitsloser, zugewiesene zumutbare Beschäftigung, Vereitelung, Dauerstellung; Erklärung im Vorstellungsgespräch, frühere Tätigkeit in 4 Monaten wieder aufzunehmen)