§ 34 Abs 1 Z 2 FMGebO (Gebührenpflicht für Inhaber von Fernsprechstromwegen) Verwendung des Stromweges zu anderen als unter Z 1 genannten Verwendungsarten; Verwendung für Zwecke einer Sirenensteuerung)
§ 37 Abs 5 FMGebO (Gebühren für Privatfernmeldeanlagen; Gebührenbefreiung, leitungsgerichtete Fernmeldeanlagen zB für Notrufzwecke)