§ 20 LMG (Vorsorge gegen nachteilige hygienische Beeinflussung)
§ 22 Abs 1 LMG (ebenso, Maßnahmen und Vorkehrungen im Einzelfall; Adressat)
§ 8 AVG (Parteien; Recht und rechtl Interesse, Maßgeblichkeit der mat-rechtl VerwVorschriften; bloß abgeleitete, mittelbare Auswirkungen nicht ausreichend)