§ 3 LMG (Verzehrprodukt; Abgrenzung von Arzneimitteln)
§ 18 Abs 2 LMG (Untersagung des Inverkehrbringens einer als Verzehrprodukt angemeldeten Ware; nachträgliche Änderung der Verzehrempfehlung, Neubeginn der Untersagungsfrist; „Promineral Frucht-Tabletten“)