§ 11 Abs 1 Krnt JagdG (Jagdgebiete, Möglichkeit ihrer Abrundung durch BezVerwBeh, dabei möglichst wenig Flächenänderung des Jagdgebietes)
§ 11 Abs 2 Krnt JagdG (Jagdgebiete; Möglichkeit, aus Gründen eines geordneten Jagdbetriebes Flächen größeren Ausmaßes auszutauschen)