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VwGH 20. 12. 1994, 94/04/0032 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1996/626ZfV 1996, 258

§ 87 Abs 2 GewO (Absehen von der Entziehung der Gewerbeberechtigung nach Abs 1 Z 2, wenn Gewerbeausübung vorwiegend im Interesse der Gläubiger; Erfüllung bestehender Zahlungspflichten bei Fälligkeit)

§ 87 Abs 3 GewO (befristete Entziehung der Gewerbeberechtigung, Vorliegen eines vorwiegenden Gläubigerinteresses erforderlich)

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