§ 81 Abs 1 GewO idF vor Nov 1992 (Änderung einer genehmigten Betriebsanlage, Genehmigungspflicht; keine Handhabe, nachträglich im Genehmigungsbescheid vorgeschriebene Auflagen zu beseitigen oder abzuändern)
VwGH 24.01.1995, 93/04/0171
Die Bf erachtet sich in dem Recht auf antragsgem Verlängerung der Sperrstunde verletzt.