§ 356 Abs 3 GewO (Betriebsanlagengenehmigungsverfahren, Parteistellung der Nachbarn, Einwendungen gegen die Anlage; Dartuung der Verletzung eines subj Rechts; Behauptung einer schädigende Wirkung der Anlage für jedes Lebewesen schlechthin reicht nicht)
VwGH 20.12.1994, 93/04/0090