§ 13 Abs 1 Z 1 GewO idF vor Nov 1992 (Ausschluss von Gewerbeausübung, Verurteilung mit mehr als 1-jähriger Freiheitsstrafe, Befürchtung weiterer strafbarer Handlungen; Verurteilungen wegen schweren Betruges; Gastgewerbe)
§ 26 Abs 4 GewO idF vor Nov 1992 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben; Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 13 GewO )