§ 74 Abs 2 Z 5 GewO (Genehmigungspflicht der Errichtung oder des Betriebes von Betriebsanlagen, Eignung zur Herbeiführung von nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer)
VwGH 20.12.1994, 92/04/0276
(S Verwaltungsstrafrecht, Pkt 5)
§ 74 Abs 2 Z 5 GewO (Genehmigungspflicht der Errichtung oder des Betriebes von Betriebsanlagen, Eignung zur Herbeiführung von nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer)
VwGH 20.12.1994, 92/04/0276
(S Verwaltungsstrafrecht, Pkt 5)