§ 176 Abs 3 Z 1 BDG (Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit, Umwandlung, Stellungnahme über die Erfüllung der dem Universitäts/Hochschulassistenten übertragenen Aufgaben, besondere Berücksichtigung seiner Qualifikation in Forschung und Lehre)
§ 177 Abs 3 BDG (Provisorisches Dienstverhältnis der Universität/Hochschulassistenten; Beendigung kraft Gesetzes bei Nichterfüllung der Definitivstellungserfordernisse nach sechs Jahren ab Umwandlung)