§ 23 Abs 1 Stmk ROG (vollwertiges Bauland; Voraussetzungen; ua Aufschließung einschließlich Abwasserbeseitigung vorhanden)
§ 34 Abs 1 Stmk ROG (Flächenwidmungsplan, Verhinderung der Bebauung eines als Bauland geeigneten Grundstücks, Wertminderung; Entschädigung; Baulandeignung nicht an § 23 Abs 1 zu messen)