§ 22 Abs 1 Stmk ROG 1974 (Gemeinde; Verpflichtung zur Erlassung eines Flächenwidmungsplanes)
§ 22 Abs 4 Stmk ROG 1974 (ebenso; Festlegung verschiedener Nutzungen und Baugebiete für übereinanderliegende Ebenen desselben Planungsgebiets)
§ 22 Abs 9 Stmk ROG 1974 (Flächenwidmungsplan, Bestandteile; Wortlaut und zeichnerische Darstellung; Wortlaut nur hinsichtlich des zeichnerisch nicht Darstellbaren; im Falle eines Widerspruches Vorrang des Wortlauts)