§ 17 BPersVGO
Personalvertretung 30.08.1993 A 40-PVAK/93
Der Vors eines PersVA handelt gesetzwidrig, wenn er ein Schriftstück namens der PersV unterzeichnet, das nicht durch einen entsprechenden Beschl gedeckt ist.
§ 17 BPersVGO
Personalvertretung 30.08.1993 A 40-PVAK/93
Der Vors eines PersVA handelt gesetzwidrig, wenn er ein Schriftstück namens der PersV unterzeichnet, das nicht durch einen entsprechenden Beschl gedeckt ist.