§ 1 PersVGO
Personalvertretung 27.04.1993 A 29-PVAK/93
Die PersVGO geht davon aus, dass die Beschl der PersVA grunds in Sitzungen zu fassen sind. Eine bloß telefonische Einverständniserklärung der einzelnen Mitgl eines PersVA sieht die GO nicht vor. Diese Form der Beschlussfassung würde auch eine Debatte und eine der GO entsprechende Protokollführung nicht ermöglichen. Sie muss aber jedenfalls dann unzulässig sein, wenn nicht einmal sämtliche Mitgl des A zu der in Rede stehenden Personalmaßnahmen befragt werden konnten.