§§ 2, 22 BPersVG
Personalvertretung 27.04.1993 A 23-PVAK/93
Hat der Vors eines PersVA ein Schreiben unter Hinweis auf diese seine Eigenschaft unter Verwendung von Briefpapier des A ausgefertigt, so ist sein Tätigwerden dem A zuzurechnen. Wenn es durch einen gesetzm zustandegekommenen Beschl nicht gedeckt ist, ist festzustellen, dass das dem A zuzurechnende Tätigwerden seines Vors bei Hinausgabe des Schreibens gesetzwidrig war.