§ 22 BPersVG
Personalvertretung 27.04.1993 A 21-PVAK/93
Es ist nicht zulässig, die Einrichtung der PersV als Kollegialorg dadurch bedeutungslos zu machen, dass der Vors die im Org zu treffenden Entscheidungen selbst tritt.
§ 22 BPersVG
Personalvertretung 27.04.1993 A 21-PVAK/93
Es ist nicht zulässig, die Einrichtung der PersV als Kollegialorg dadurch bedeutungslos zu machen, dass der Vors die im Org zu treffenden Entscheidungen selbst tritt.