§ 22 BPersVG
Personalvertretung 27.04.1993 A 20-PVAK/93
Verwendet der Vors eines PersVA für persönliche Schreiben Briefpapier, das im Kopf die Bezeichnung des PersVOrg enthält und ist nicht zweifelhaft, dass eine Aussendung des A nicht vorliegt, ist dieses Schreiben auch nicht dem A zuzurechnen.