§ 63 Abs 3 AVG (Berufung, begründeter Berufungsantrag; Schreiben zur Mitteilung eines Rechtsstandpunktes ohne Berufungsantrag; keine Umdeutung in eine Berufung auch bei entsprechender Mitteilung des Einschreiters über Aufforderung der Behörde; nachträglicher Berufungsantrag; Erteilung einer Umwidmung unter antragsgemäßer Befreiung von der Verpflichtung zur Schaffung von drei unterirdischen Stellplätzen)